Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen
1 Präambel
1.1 Mit Betreten einer Veranstaltung der KOBUM UG erkennt der Besucher die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an.
1.2 Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die AGBs der verschiedenen Vertriebsagenturen (z.B. ticket.io), wo der Besucher seine Eintrittskarte käuflich erwirbt, und die des Locationbetreibers.
1.3 Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.

2 Haftung
2.1 Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
2.2 Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
2.3 Gegenüber den Besuchern haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.4 Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden deren Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden.
2.5 Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die KOBUM UG aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Die KOBUM UG haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
2.6 Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

3 Eintrittskarten und Zutritt
3.1 Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt.
3.2 Der Zutritt wird Personen unter 18 Jahren nicht gewährt. Auf Anfragen ist ein gültiger Personalausweis, Pass oder anderes offizielles Ausweispapier vorzulegen. Ausnahmen können nur individuell mit dem Veranstalter im Vorfeld schriftlich unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes vereinbart werden.
3.3 Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von KOBUM-Eintrittskarten (Hardtickts, print@home-Tickets, Handytickets etc.) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
3.4 Beim Verlassen der Veranstaltung verliert der Eintritt seine Gültigkeit.
3.5 Bei Verlust der Eintrittskarte oder ggf. ausgegebener Bändchen, wird kein Ersatz geleistet.

4 Absage/Abbruch
4.1 Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen abzusagen. Nur im Falle einer Absage wird der bereits gezahlte Eintrittspreis ohne Vorverkaufsgebühren zurückerstattet. Schadenersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden.
4.2 Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.

5 Veranstaltungsort und Datum
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

6 Hausrecht
6.1 Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter und dem Locationbetreiber.
6.2 Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung kann bei nachfolgenden Gründen erfolgen:
– alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. Drogenkonsum
– das Mitführen von gefährlichen Gegenständenaggressives,
– gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
6.3 Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel, Fackeln oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird ggf. zur Anzeige gebracht. Derartige Gegenstände werden am Kassenbereich von dem beauftragten Sicherheitsdienst abgenommen. Bei Nichtbeachtung und Einbringen untersagter Gegenstände auf die Veranstaltung erfolgt ein Verweis von der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
6.4 Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.
6.5 Die Mitnahme von Tieren in zu einer KOBUM-Veranstaltung ist nicht gestattet.
6.6 Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, eine Taschen-, sowie eine Leibesvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Mit dem Kauf einer Karte, erklärt sich der Besucher damit einverstanden. Wird die Leibes- und Taschenvisitation abgelehnt, ist der Veranstalter dazu berechtigt den Einlass ohne Entschädigung zu verweigern. Sollte der Besucher das Abnehmen untersagter Gegenstände nicht zulassen, hat der Sicherheitsdienst das Recht, den Einlass zu verwehren. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.7 Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist der Sicherheitsdienst angewiesen den Besucher dem Gelände zu verweisen.
6.8 Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden der Veranstaltung verwiesen. „Pogen“, „Stagediving“ und „Crowdsurfing“ sind grundsätzlich verboten.
6.9 Das Betreten der Bühnenflächen und des Boxrings ist nicht gestattet.
6.10 Mutwillige Zerstörung von Veranstaltungseigentum wird zur Anzeige gebracht. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt den angeklagten Besucher festzuhalten bis die Polizei eintrifft.
6.11 Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

7 Veranstaltungsinhalte
7.1 Die Art und Weise der Darbietung, insbesondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm- oder einzelner Show-Acts vor.
7.2 Sichtbehinderung, Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
7.3 Während des Events wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen, die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren, wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.

8 Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen
8.1 Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt. Eine gewerbliche, kommerzielle Nutzung dieser Fotos ist untersagt.
8.2 Der Einsatz von Selfiestick, Drohne, Helicopter etc. ist verboten.
8.3 Professionelle Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment vor, während und nach der Veranstaltung im gesamten Innen- und Außenbereich der KOBUM-Veranstaltung sind ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des Veranstalters untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
8.4 Während des Events werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden, vollumfänglicher Verwertung ein.
8.5 KOBUM ist berechtigt, die übertragenen bzw. eingeräumten Rechte ganz oder teilweise Dritten zu übertragen, diesen ausschließliche oder nicht- ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen oder zur Auswertung zu überlassen und deren Weiterübertragung bzw. -einräumung zu gestatten. KOBUM haftet nicht für die Verletzung von Rechten des Vertragspartners bzw. die Nichteinhaltung von in diesem Vertrag enthaltenen und gegenüber dem Vertragspartner bestehenden Verpflichtungen durch diese Dritten.
8.6 Der Besucher hat keinen Anspruch auf Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf welchen er erkennbar ist.

9 Werberechte
9.1 Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.
9.2 Das Verdecken von Werbehinweisen der Sponsoren wird zivilrechtlich verfolgt.

10 Sonstiges
10.1 Gerichtsstand ist bei allen sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Köln.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
10.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand: 09.09.2019